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Handbuch
DATEV Unternehmen online
Nachschlagewerk für alle, die im Betrieb mit DATEV Unternehmen online (kurz: DUO) arbeiten. Kein Lesestoff von vorn bis hinten – suchen Sie die Aufgabe, die gerade ansteht, und folgen Sie den Schritten.
So arbeiten wir mit Ihnen in DUO
DATEV bietet in Unternehmen online viele Varianten an. Damit Sie nicht raten müssen, haben wir uns auf einen Standard festgelegt. Alles in diesem Handbuch beschreibt diesen Standard:
Unser Standard
Belege: Hochladen genügt. Sie müssen Belege weder erfassen noch freigeben – das ist unsere Arbeit (Bearbeitungsform „Standard“, keine Belegfreigabe).
Bank: Kontoumsätze und Zahlungen laufen über Bank online mit Ihrem eigenen Online-Banking-Zugang (PIN/TAN). Rechnungen bezahlen Sie direkt aus dem Beleg.
Kasse: Wer Bargeld einnimmt, führt das Kassenbuch in DUO. Eine ordnungsgemäße Kasse ist gesetzlich Ihre Verantwortung – Kassenbuch online ist der einfachste Weg, ihr gerecht zu werden.
Lohn: Neue Mitarbeiter, Änderungen und Monatsdaten melden Sie idealerweise über die Anwendung Personal in DUO. Ihre Lohnauswertungen stellen wir Ihnen dort bereit.
E-Rechnungen: Kommen über die DATEV E-Rechnungsplattform automatisch in Ihr Belegarchiv. Die Einrichtung beschreibt der Leitfaden „Der Weg zur E-Rechnung“.
Bevor Sie anrufen
Fast jede Frage zur Bedienung ist hier oder bei DATEV schon beantwortet – und zwar schneller, als ein Rückruf dauert. Die Reihenfolge:
- Suchfeld oben nutzen. Ein Stichwort genügt: „TAN“, „hochladen“, „Monatsdaten“. Die passenden Anleitungen erscheinen sofort.
- DATEV-Hilfen öffnen. Zu jeder Aufgabe verlinken wir die Klick-Tour, das Hilfe-Dokument oder das Video von DATEV. Dort ist jeder Klick abgebildet.
- Störung prüfen. Geht gar nichts, schauen Sie auf datev-status.de. Bei einer Störung hilft nur Warten – auch uns.
- Dann wir. Für alles, was Ihre Buchführung, Ihren Lohn, Ihre Zugänge und Rechte betrifft. Die Übersicht Hilfe und Zuständigkeiten zeigt, wer wofür da ist.
Fragen zur Buchführung, zum Lohn und zu Ihren Zugängen beantworten wir. Für die Bedienung von DATEV Unternehmen online nutzen Sie bitte zuerst dieses Handbuch und die verlinkten DATEV-Hilfen; Einweisungen und Bedienungssupport darüber hinaus bieten wir als gesonderte Leistung nach Zeitaufwand an.
Die Anwendungen im Überblick
| Anwendung | Wofür Sie sie nutzen | Kapitel |
|---|---|---|
| Belege | Rechnungen und Belege hochladen, suchen, bezahlen. Ihr Archiv. | Belege |
| Bank | Kontoumsätze sehen, Zahlungen ausführen, Bankzugang einrichten. | Bank |
| Kasse | Kassenbuch führen und festschreiben. | Kasse |
| Auswertungen | BWA, Summen- und Saldenliste, offene Posten, Lohnauswertungen abrufen. | Auswertungen |
| Personal | Mitarbeiter anlegen, Monatsdaten erfassen, Krankmeldungen abrufen, Lohnzahlungen. | Lohn und Personal |
| Auftragswesen next | Angebote und Rechnungen schreiben, E-Rechnungen versenden (nur wenn gebucht). | Rechnungen schreiben |
Kapitel 1
Zugang und Anmeldung
Wie Sie hineinkommen, wer hineindarf – und was zu tun ist, wenn sich das ändert.
Bei DATEV Unternehmen online anmelden
Jedes Mal, wenn Sie DUO öffnen.
So geht's
- Am Computer duo.datev.de aufrufen (Chrome oder Edge; als Lesezeichen speichern).
- Anmeldeverfahren „DATEV SmartLogin“ wählen. Ein QR-Code erscheint.
- App DATEV SmartLogin auf dem Smartphone öffnen, mit PIN oder Gesicht entsperren, QR-Code scannen. DUO startet.
Mit DATEV SmartCard oder mIDentity-Stick: Stick einstecken, Verfahren „SmartCard“ wählen, PIN eingeben.
Hilfe von DATEV
- TourKlick-Tour: Erste Schritte in DATEV Unternehmen onlineDATEV eG – vom Zugangsmedium bis zum ersten Beleg
- VideoDATEV SmartLogin: Einfache und sichere AnmeldungDATEV eG auf YouTube
SmartLogin einrichten oder auf ein neues Smartphone übertragen
Einmalig nach dem Registrierungsbrief – und jedes Mal, wenn das Smartphone gewechselt wird.
So geht's
- App „DATEV SmartLogin“ installieren (App Store oder Google Play), „Jetzt registrieren“.
- QR-Code aus dem Registrierungsbrief scannen oder SmartLogin-ID eintippen, dann den 8-stelligen Registrierungscode.
- PIN vergeben, Bestätigungs-E-Mail von DATEV anklicken. Fertig.
Neues Smartphone: Die App muss auf dem neuen Gerät neu registriert werden. Der Registrierungscode aus Ihrem Brief gilt weiterhin. Haben Sie den Brief nicht mehr, lesen wir Ihnen den Code aus der SmartLogin-Administration aus – kurze E-Mail genügt.
Hilfe von DATEV
- HilfeErste Schritte DATEV SmartLoginDATEV Hilfe-Center, Dokument 1080654
- LeitfadenStation 4 des E-Rechnungs-Leitfadensausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Fehlerhilfe
Eine weitere Person soll Zugang bekommen
Wenn Büro, Buchhaltung oder ein Familienmitglied künftig Belege hochladen, zahlen oder Auswertungen sehen soll.
So geht's
- Senden Sie uns per E-Mail: Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift der Person (Registrierungsbrief kommt per Post) und was sie können soll: nur hochladen, hochladen und bezahlen, alles inklusive Auswertungen.
- Wir bestellen das Zugangsmedium und vergeben die Rechte. Nach wenigen Tagen kommt der Brief.
- Die Person registriert die SmartLogin-App wie oben beschrieben.
Jede Person bekommt ihren eigenen Zugang. Bitte teilen Sie keine Zugänge – DUO protokolliert, wer was getan hat, und das ist Teil der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung.
Zugang sperren: Mitarbeiter verlässt den Betrieb, Smartphone verloren
Am Tag, an dem jemand geht – nicht am Monatsende. Sofort, wenn ein Smartphone mit der SmartLogin-App verloren geht.
So geht's
- Smartphone verloren oder gestohlen: SmartLogin sofort sperren. Dazu die PUK aus dem Registrierungsbrief verwenden oder uns anrufen – wir sperren den Zugang in der Administration.
- Mitarbeiter scheidet aus: Kurze E-Mail an uns mit Name und Datum. Wir entziehen die Rechte und kündigen das Zugangsmedium.
Anmeldung funktioniert nicht
Der QR-Code wird nicht angenommen, die Seite hängt, die App meldet einen Fehler.
Der Reihe nach
- datev-status.de prüfen: Liegt eine Störung vor, hilft nur Warten.
- Browser-Cache und Cookies löschen, Seite neu laden. Anderen Browser probieren (Chrome, Edge).
- Smartphone: Internetverbindung prüfen, App schließen und neu öffnen, Uhrzeit des Geräts auf „automatisch“ stellen (falsche Uhrzeit bricht die Anmeldung).
- App-Update im Store prüfen.
- Erscheint „Keine Berechtigung“ nach erfolgreichem Scan: Ihre Rechte sind noch nicht freigeschaltet – kurze E-Mail an uns.
Hilfe von DATEV
- HilfeDATEV Unternehmen online – erste Schritte und EinsatzvoraussetzungenDATEV Hilfe-Center, Dokument 1003972 – inklusive Browser-Einstellungen
- WebsiteService zu DATEV Unternehmen onlineDATEV eG – Hilfe-Center, Service-Assistent (Chat), Programmservice
Kapitel 2
Belege
Das Herz von DUO: Hier landet jede Rechnung, hier finden Sie sie wieder, von hier aus bezahlen Sie. Und das Wichtigste vorweg: Hochladen genügt.
Unser Standard
Sie laden hoch und wählen dabei den Belegtyp. Belegdaten erfassen, Belege freigeben, Belege bearbeiten – all das tun Sie nicht. Das erledigen wir beim Buchen. Einzige Ausnahme: Wenn Sie aus dem Beleg bezahlen wollen, prüfen Sie kurz die vorgeschlagenen Zahlungsdaten (Kapitel Bank).
Was hochgeladen wird – und in welchen Belegtyp
Bei jedem Upload fragt DUO nach dem Belegtyp. So ordnen Sie richtig zu:
| Belegtyp | Das gehört hinein |
|---|---|
| Rechnungseingang | Alle Rechnungen, die Sie bezahlen: Lieferanten, Miete, Leasing, Telefon, Versicherungen, Abos, Online-Käufe (Amazon, Ebay), Tankquittungen, Bewirtungen. |
| Rechnungsausgang | Ihre eigenen Rechnungen an Kunden – wenn sie nicht ohnehin aus Auftragswesen next oder Ihrer Rechnungssoftware automatisch ankommen. |
| Kasse | Belege zu Bargeschäften, die im Kassenbuch stehen. |
| Sonstiges | Verträge, Bescheide, Darlehensunterlagen, Versicherungspolicen, Schriftverkehr mit Ämtern. |
Nicht hochladen: Kontoauszüge (kommen über Bank online), Lieferscheine ohne Rechnung, Mahnungen (die Rechnung selbst zählt), Angebote, Auftragsbestätigungen. Im Zweifel: hochladen als „Sonstiges“ – lieber ein Beleg zu viel als einer zu wenig.
Belege am Computer hochladen (Upload online)
Für PDF-Rechnungen aus E-Mails und für gescannte Papierbelege.
So geht's
- In DUO: Anwendungen → Belege → Hochladen (je nach Ansicht auch „Belege hochladen“ oder das Upload-Symbol).
- Dateien in das Fenster ziehen oder über „Datei auswählen“ holen. Mehrere Dateien auf einmal sind möglich – jede Datei wird ein Beleg.
- Belegtyp wählen (Rechnungseingang, Rechnungsausgang, Kasse, Sonstiges) und Hochladen bestätigen.
Formate: PDF oder Bilddateien (JPG, PNG, TIF). Eine mehrseitige Rechnung bitte als eine Datei – beim Scannen also „mehrseitiges PDF“ wählen, nicht jede Seite einzeln.
Hilfe von DATEV
- TourKlick-Tutorial: Belege über den Browser hochladenDATEV eG – Schritt für Schritt mit Bildern
- TourKlick-Tour: Erste Schritte in DATEV Unternehmen onlineDATEV eG – inklusive Belege hochladen
Rechnungen aus dem E-Mail-Postfach weiterleiten (Upload Mail)
Der schnellste Weg für PDF-Rechnungen, die per E-Mail kommen: weiterleiten, fertig. Einmalig einrichten, dann täglich nutzen.
Einmalig einrichten
- In DUO: Anwendungen → Belege → Konfiguration (Zahnrad) → Upload Mail → Konfigurieren → Jetzt einrichten.
- Ihre eigene E-Mail-Adresse als Absender eintragen und „Bestätigungs-E-Mail senden“. In Ihrem Postfach den Link „Absenderadresse bestätigen“ anklicken (Anmeldung mit SmartLogin nötig).
- DUO schickt Ihnen daraufhin Ihre Ziel-Adresse für den Belegtyp Rechnungseingang – eine lange Adresse, die auf datev.de endet. Speichern Sie sie als Kontakt „DATEV Rechnungseingang“ (DATEV liefert dafür eine Kontaktkarte mit).
- Für weitere Belegtypen (Rechnungsausgang, Sonstiges) und weitere Absender (Ihre Kollegen) wiederholen Sie die Konfiguration.
Täglich nutzen
- E-Mail mit der Rechnung im Anhang an Ihre Ziel-Adresse weiterleiten. Nur der Anhang wird zum Beleg; der E-Mail-Text spielt keine Rolle.
- Rechnung, die als Link statt Anhang kommt (Portale, Telefonanbieter): PDF herunterladen und per Upload online hochladen – oder als Anhang an die Ziel-Adresse senden.
Hilfe von DATEV
- HilfeDATEV Upload Mail einrichten und konfigurierenDATEV Hilfe-Center, Dokument 1007550
- HilfeDigitale Belege per E-Mail sendenDATEV Hilfe-Center, Dokument 1048780 – mit Klick-Tutorial
Quittungen mit dem Smartphone fotografieren (Upload mobil)
Tankquittungen, Bewirtungsbelege, Kassenbons, Parktickets – alles, was auf Papier unterwegs anfällt.
So geht's
- App „DATEV Upload mobil“ installieren, Anmeldung per SmartLogin.
- In den Einstellungen (Zahnrad) den Standardfilter auf „Schwarz-Weiß“ stellen – kleinere Dateien, besser lesbar.
- Plus-Symbol → Foto aufnehmen. Beleg flach auf dunklen Untergrund legen; die App erkennt den Rand und löst selbst aus. Bei mehrseitigen Belegen weitere Seiten hinzufügen, bevor Sie senden.
- Ziel wählen (Belegtyp, bei Bedarf Zielvorlage) und senden. Der Beleg liegt Sekunden später in DUO.
Bewirtungsbelege: Bitte vorher ausfüllen (Anlass, Teilnehmer, Unterschrift) und dann fotografieren – der ausgefüllte Beleg ist der steuerlich gültige.
Hilfe von DATEV
- VideoDATEV Upload mobil: Dokumente digitalisieren und übertragenDATEV eG auf YouTube
- HilfeDATEV Upload mobil: Dokumente digitalisieren und übertragenDATEV Hilfe-Center, Dokument 1071586
E-Rechnungen: kommen automatisch – und wo Ihre Empfangsadresse steht
Sobald die DATEV E-Rechnungsplattform mit Ihrem Bestand verbunden ist, landen E-Rechnungen von selbst im Rechnungseingang. Sie müssen nichts tun.
Wenn ein Lieferant nach Ihrer Adresse fragt
- Auf e-rechnungsplattform.apps.datev.de anmelden.
- Einstellungen → Unternehmensdaten → E-Rechnungspostfach: Dort stehen Ihre Peppol-ID, Ihre TRAFFIQX-ID und die E-Mail-Adresse des Postfachs.
- Am besten die Peppol-ID weitergeben; wer nur E-Mail kann, bekommt die Postfach-Adresse.
Wenn eine E-Rechnung nicht ankommt
- Auf der E-Rechnungsplattform in den Posteingang des Postfachs schauen: Liegt die Rechnung dort, aber nicht in DUO, ist die Programmverbindung nicht aktiv – kurze E-Mail an uns.
- Liegt sie auch dort nicht: Der Lieferant hat an eine falsche Adresse gesendet oder die Rechnung wurde wegen Formatfehlern abgewiesen. Beides sehen Sie im Rechnungsjournal des Postfachs.
Weiterführend
- LeitfadenDer Weg zur E-Rechnung, Station 5Einrichtung der Plattform, Verbindung zu DUO, Vorlage für Lieferanten
- HilfeE-Rechnungspostfach – Programmverbindungen zu DATEV Unternehmen online einstellenDATEV Hilfe-Center, Dokument 1037662
Einen Beleg wiederfinden
Die Bank will die Rechnung für den Firmenwagen, der Lieferant fragt nach einer Rechnungsnummer, der Betriebsprüfer will alles aus 2024.
So geht's
- Anwendungen → Belege → Belegübersicht.
- Filter setzen: Belegtyp, Zeitraum, Status. Oder das Suchfeld nutzen: DUO durchsucht auch den Text der Belege – Lieferantenname, Betrag, Rechnungsnummer.
- Beleg öffnen. Über das Menü lässt er sich als PDF herunterladen oder drucken.
Belege bleiben über die gesamte Aufbewahrungsfrist in DUO. Sie brauchen sie also nicht zusätzlich auf dem eigenen Rechner zu speichern.
Doppelt oder falsch hochgeladen
Die gleiche Rechnung ist zweimal da, ein privater Beleg ist hineingerutscht, der Belegtyp ist falsch.
So geht's
- Beleg in der Belegübersicht öffnen. Solange wir ihn noch nicht verarbeitet haben, können Sie ihn über das Menü löschen oder den Belegtyp ändern.
- Ist der Beleg bereits von uns bearbeitet (das erkennen Sie am Status), lassen Sie ihn stehen und schreiben uns eine kurze Notiz – wir korrigieren das beim Buchen.
Ein Duplikat ist kein Drama; wir sehen es beim Buchen. Ein fehlender Beleg ist das Problem.
Was mit dem Papier nach dem Hochladen passiert
Nach jedem Scan oder Foto.
Solange für Ihren Betrieb keine Verfahrensdokumentation zum „ersetzenden Scannen“ vorliegt, bewahren Sie Papierbelege weiter auf – allerdings ohne Sortieraufwand: eine Kiste pro Jahr genügt, denn das Archiv, in dem gesucht wird, ist DUO. Wenn Sie das Papier loswerden wollen, erstellen wir mit Ihnen die Verfahrensdokumentation; danach dürfen Sie gescannte Papierbelege vernichten (ausgenommen wenige Originale wie notarielle Urkunden und Zollbelege).
E-Rechnungen und PDF-Rechnungen haben kein Papieroriginal – hier gibt es nichts aufzubewahren außer der Datei in DUO.
Was schiefgeht – und wie Sie es vermeiden
- Foto unscharf oder abgeschnitten. Wir können den Betrag nicht lesen und fragen nach. Flach hinlegen, dunkler Untergrund, Rand komplett im Bild.
- Mehrseitige Rechnung als drei einzelne Belege. Seiten gehören in eine Datei; in der App weitere Seiten hinzufügen, am Scanner „mehrseitig“ wählen.
- Belege sammeln und am Monatsende hochladen. Dann fehlt beim nächsten Umsatzsteuertermin die Hälfte. Hochladen, wenn der Beleg da ist – das dauert zehn Sekunden.
- Mahnung statt Rechnung. Die Mahnung ist kein Beleg. Bitte die ursprüngliche Rechnung hochladen.
- Amazon, Ebay, Paypal. Die Bestellbestätigung ist keine Rechnung. Die Rechnung liegt im Kundenkonto zum Download – bitte diese.
- Privates dazwischen. Der Wocheneinkauf gehört nicht in die Firma. Wenn doch einmal, kurze Notiz.
Kapitel 3
Bank
Ihre Kontoumsätze kommen automatisch, Rechnungen bezahlen Sie mit zwei Klicks aus dem Beleg – nichts wird mehr abgetippt, und wir haben die Umsätze zum Buchen sofort da.
Unser Standard
Sie hinterlegen in DUO Ihren normalen Online-Banking-Zugang (PIN/TAN). Damit ruft DUO die Kontoumsätze ab und sendet Zahlungen an Ihre Bank, die Sie wie gewohnt mit einer TAN freigeben. Zahlungen aus DUO ersetzen das Online-Banking für Rechnungen – nicht doppelt bezahlen.
Bankkonto anbinden (PIN/TAN einrichten)
Einmalig pro Bankkonto. Danach nur, wenn die Bank das Verfahren ändert oder Sie das Konto wechseln.
Vorher
Sie brauchen die Zugangsdaten Ihres Online-Bankings (Anmeldename, PIN) und Ihr TAN-Verfahren (App, SMS, Generator). Bei einem neuen Bankzugang vergeben Sie zuerst bei der Bank Ihre eigene PIN, bevor Sie ihn in DUO einrichten.
So geht's
- Anwendungen → Stammdaten → Unternehmensangaben → Bank: Bankverbindung anlegen (IBAN, Kontoinhaber), falls sie noch fehlt.
- Bankverbindung markieren, Registerkarte HBCI-Zugang → Neu/Hinzufügen.
- Den Hinweis zum Partner finAPI bestätigen – über diesen Dienst läuft die PIN/TAN-Verbindung.
- Zugangsdaten des Online-Bankings eingeben und „Initialisierung durchführen“. Je nach Bank bestätigen Sie mit einer TAN.
- Bietet Ihre Bank zwei Schnittstellen an (Access to Account und FinTS), richten Sie beide nacheinander ein – sonst fehlen später entweder Umsätze oder Lastschriften.
Anschließend melden Sie uns kurz, dass das Konto angebunden ist. Wir schließen es auf unserer Seite an die Buchführung an.
Hilfe von DATEV
- TourKlick-Tour: Anwendung Bank einrichten und nutzenDATEV eG – Einrichtung, Zahlungen, Kontoumsätze, Schritt für Schritt
- HilfePIN/TAN-Verfahren über finAPI GmbH einrichtenDATEV Hilfe-Center, Dokument 1003112
- HilfeDATEV Bank online – Auftraggeber-Bankverbindung anlegenDATEV Hilfe-Center, Dokument 1008047
Kontoumsätze ansehen
Jederzeit – zum Beispiel, um zu sehen, ob ein Kunde bezahlt hat.
So geht's
- Anwendungen → Bank → Kontoumsätze.
- Konto und Zeitraum wählen. Die Umsätze werden beim Öffnen aktualisiert; bei manchen Banken ist dafür eine TAN nötig.
Kontoauszüge müssen Sie nicht mehr hochladen oder ausdrucken. Die Umsätze aus DUO sind unsere Buchungsgrundlage.
Eine Rechnung aus dem Beleg bezahlen
Immer, wenn eine Eingangsrechnung fällig ist.
So geht's
- Anwendungen → Belege: Rechnung öffnen, „Bezahlen“ wählen.
- DUO liest Empfänger, IBAN, Betrag, Rechnungsnummer und Verwendungszweck aus dem Beleg. IBAN und Betrag prüfen – gerade bei neuen Lieferanten.
- „Sofort bezahlen“ sendet die Überweisung an Ihre Bank; Sie geben mit Ihrer TAN frei. „Später bezahlen“ legt die Zahlung in die Liste Bank → Zahlungen, wo Sie sie zum Fälligkeitstag freigeben.
Die Zahlung wird automatisch mit dem Beleg verknüpft – wir sehen beim Buchen, dass und wann bezahlt wurde.
Hilfe von DATEV
- HilfeZahlungen ausführenDATEV Hilfe-Center, Dokument 1009983
- HilfeDATEV Bank online (Standard)DATEV Hilfe-Center, Dokument 1071450 – Überblick über alle Funktionen in unserer Bearbeitungsform
Lastschriften einziehen
Wenn Kunden Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.
So geht's
- Anwendungen → Bank → Zahlungen → Neue Zahlung → Lastschrift.
- Zahlungspflichtigen, Mandatsreferenz und Betrag erfassen, mit TAN freigeben.
Voraussetzung ist, dass Ihr Bankzugang in DUO Lastschriften unterstützt (bei der Einrichtung beide Schnittstellen aktivieren) und Ihre Bank Sie zur Lastschrift zugelassen hat.
Belege den Kontoumsätzen zuordnen und Regeln anlegen (freiwillig)
Nicht nötig – wir ordnen beim Buchen zu. Wer es trotzdem tun möchte, hilft uns und sieht selbst sofort, welche Umsätze ohne Beleg sind.
Zuordnen
- Bank → Kontoumsätze: Umsatz öffnen. Registerkarte „Zugeordnete Belege“ zeigt, was schon verknüpft ist (bei Zahlung aus dem Beleg automatisch).
- Registerkarte „Zuordnungsvorschlag“ zeigt passende Belege; per Klick übernehmen. Wird nichts vorgeschlagen, zeigt die Quickinfo den Grund (zum Beispiel Betrag weicht ab).
- Registerkarte „Manuelle Belegsuche“: filtern, oder den fehlenden Beleg direkt hochladen und verknüpfen.
Regeln für wiederkehrende Umsätze (Miete, Leasing, Versicherung)
- Bank → Kontoumsätze → Regel anlegen.
- Eindeutigen Namen vergeben, Bankverbindung wählen, Bedingungen (WENN: Empfänger, Verwendungszweck, Betrag) und Aktion (DANN) festlegen.
- Die Regel greift auf ungeprüfte Umsätze, rückwirkend für 95 Tage. Ändern über „Regeln verwalten“.
Bankzugang funktioniert nicht mehr (erneut initialisieren)
Die Bank hat das TAN-Verfahren umgestellt, Sie haben eine neue Banking-App, die PIN wurde geändert, der Abruf meldet einen Fehler.
So geht's
- Zuerst im Online-Banking der Bank prüfen, dass Anmeldung und TAN dort funktionieren. Wenn nicht: Ihre Bank ist zuständig, nicht DUO.
- Anwendungen → Bank → Bankverbindungen → HBCI-Zugang → Bearbeiten → Erneut initialisieren.
- Hinweis bestätigen, Schnittstelle(n) neu einrichten, mit TAN bestätigen.
Hilfe von DATEV
- HilfePIN/TAN-Verfahren: Erneut initialisierenDATEV Hilfe-Center, Dokument 1024249
Was schiefgeht – und wie Sie es vermeiden
- Doppelt bezahlt. Einmal aus DUO, einmal im Online-Banking. Entscheiden Sie sich: Rechnungen aus DUO, alles andere (Gehälter, Privates) wie bisher.
- IBAN ungeprüft übernommen. Die Texterkennung ist gut, aber nicht perfekt – und gefälschte Rechnungen sind ein Geschäftsmodell. Ein Blick auf die IBAN pro Zahlung.
- Bankzugang nach Umstellung nicht erneuert. Umsätze fehlen dann wochenlang, und wir buchen blind. Wenn die Bank etwas ändert, DUO am selben Tag neu initialisieren.
- Neues Konto, DUO weiß nichts davon. Jedes Geschäftskonto gehört in DUO – auch das Tagesgeld, auch das Kreditkartenkonto.
Kapitel 4
Kasse
Wer Bargeld einnimmt oder ausgibt, braucht ein Kassenbuch, das jederzeit den tatsächlichen Bestand zeigt. Kassenbuch online in DUO macht das ohne Rechenfehler – und wir sehen es sofort.
Unser Standard
Kassenbuch online ist unsere Empfehlung für jede offene Ladenkasse und jede Bargeldkasse im Betrieb. Die Ordnungsmäßigkeit der Kasse – tägliche Erfassung, kein negativer Bestand, Kassensturz möglich – bleibt gesetzlich Ihre Verantwortung; wir können das nachträglich nicht heilen. Wer eine elektronische Registrierkasse mit TSE hat, spricht uns an: Dafür gibt es eigene Wege.
Kasse anlegen
Einmalig – für jede Bargeldkasse eine eigene.
So geht's
- Anwendungen → Kasse → Neue Kasse: Bezeichnung (zum Beispiel „Ladenkasse“), Wirtschaftsjahr, Anfangsbestand (gezählt!) erfassen.
- Nach dem Anlegen kurz an uns melden, damit wir die Kasse in der Buchführung zuordnen.
Hilfe von DATEV
- TourKlick-Tutorial: Kasse anlegen, Kassenbewegungen erfassen, festschreibenDATEV eG
- HilfeDATEV Kassenbuch onlineDATEV Hilfe-Center, Dokument 1071562
Bareinnahmen und Barausgaben erfassen
Täglich, am Ende des Geschäftstags. Nicht am Wochenende für die ganze Woche.
So geht's
- Anwendungen → Kasse → Kasse öffnen → Neue Kassenbewegung.
- Datum, Einnahme oder Ausgabe, Betrag, Text (was, von wem, an wen) erfassen. Tageseinnahmen als eine Summe pro Tag (Z-Bon oder Kassenbericht als Beleg).
- Den Beleg dazu hochladen (Belegtyp „Kasse“) – per Foto mit Upload mobil oder direkt aus der Kassenbewegung.
- Auch Geld, das Sie privat entnehmen oder einlegen, und Geld, das zur Bank gebracht wird, ist eine Kassenbewegung.
DUO berechnet den Bestand laufend und lässt keinen negativen Bestand zu. Zeigt DUO am Abend einen anderen Bestand als die Kasse, fehlt eine Bewegung – suchen Sie sie am selben Tag, nicht am Monatsende.
Kassenbuch festschreiben
Nach Monatsende, sobald alle Bewegungen erfasst sind – spätestens vor unserem Buchungstermin.
So geht's
- Bestand in DUO mit dem gezählten Bargeld vergleichen.
- Kasse → Festschreiben für den Monat ausführen. Danach sind die Bewegungen unveränderbar – so verlangt es das Gesetz.
Fehler nach dem Festschreiben werden durch eine neue Kassenbewegung (Storno und Neuerfassung) korrigiert, nie durch Ändern.
Jahreswechsel: neues Wirtschaftsjahr anlegen
Anfang Januar, bevor Sie die erste Bewegung des neuen Jahres erfassen.
So geht's
- Kasse öffnen → Wirtschaftsjahre bearbeiten.
- Haken bei „Jahresübernahme“ setzen und das neue Wirtschaftsjahr anlegen. Der Endbestand des alten Jahres wird zum Anfangsbestand.
Wenn Sie nachträglich noch etwas im alten Jahr ändern, muss der Anfangsbestand des neuen Jahres von Hand korrigiert werden – deshalb erst das alte Jahr sauber abschließen.
Hilfe von DATEV
- TourKlick-Tutorial: Jahresübernahme im KassenbuchDATEV eG
Was schiefgeht – und was es kostet
- Kassenbuch am Monatsende „rekonstruiert“. Erkennt jeder Prüfer. Folge: Die Kasse wird verworfen, Einnahmen werden geschätzt – regelmäßig zu Ihrem Nachteil.
- Negativer Kassenbestand. Bargeld kann nicht negativ sein. Wenn DUO das meldet, fehlt eine Einnahme oder Einlage.
- Privatentnahmen nicht erfasst. Die Differenz zum gezählten Bestand fällt spätestens uns auf – dann ist es Nacharbeit für beide Seiten.
- Nicht festgeschrieben. Ein änderbares Kassenbuch ist kein ordnungsgemäßes Kassenbuch.
Kapitel 5
Auswertungen
Sobald wir gebucht haben, liegen Ihre Zahlen in DUO – ohne Post, ohne E-Mail, ohne Nachfrage. Für die Bank, für Sie, für den Jahresabschluss.
BWA, Summen- und Saldenliste, offene Posten abrufen
Nach jedem Buchungslauf – wir stellen die Auswertungen automatisch bereit. Die Bank fragt nach Zahlen: hier sind sie.
So geht's
- Anwendungen → Auswertungen Rechnungswesen.
- Zeitraum und Auswertung wählen: BWA (Ergebnis des Monats und des Jahres), Summen- und Saldenliste (alle Konten), offene Posten (wer schuldet Ihnen was, was schulden Sie wem), Kontoblätter (jede Buchung im Detail).
- Als PDF herunterladen oder drucken.
Die BWA ist so gut wie die Belege, die uns vorliegen. Fehlt ein Monat Belege, fehlt er auch hier.
Lohnauswertungen und Gehaltsabrechnungen abrufen
Nach jeder Lohnabrechnung. Die Abrechnungen Ihrer Mitarbeiter liegen hier, ebenso Lohnjournal, Beitragsnachweise und Buchungsbeleg.
So geht's
- Anwendungen → Auswertungen Personalwirtschaft.
- Monat wählen, Dokument öffnen, herunterladen oder drucken.
Die Gehaltsabrechnungen an Ihre Mitarbeiter auszuhändigen ist Arbeitgebersache – auf Papier, per E-Mail oder über Arbeitnehmer online (Kapitel Lohn und Personal).
Warum die BWA nicht der Jahresabschluss ist
Wenn Zahlen in der BWA anders aussehen als erwartet.
Die BWA zeigt die laufende Buchführung: Sie enthält, was gebucht ist, aber noch keine Abgrenzungen, Rückstellungen, Bestandsveränderungen oder endgültigen Abschreibungen. Das Ergebnis ist vorläufig und in der Regel im Jahresverlauf zu optimistisch oder zu pessimistisch – je nachdem, ob Sie große Ausgaben am Anfang oder am Ende des Jahres haben. Für Bankgespräche ist sie trotzdem das richtige Dokument; die Bank weiß, was eine BWA ist.
Kapitel 6
Lohn und Personal
Alles, was wir für die Lohnabrechnung von Ihnen brauchen, erfassen Sie in der Anwendung Personal – neue Mitarbeiter, Änderungen, Stunden. Die fertigen Abrechnungen liegen anschließend in DUO.
Unser Standard
Personal- und Monatsdaten kommen über die Anwendung Personal in DUO zu uns. Das ist der Weg mit den wenigsten Rückfragen und Fehlern. Wo das im Betrieb nicht praktikabel ist, nutzen Sie unsere Formulare: lohn.lenk-lenk.de. Meldeschluss für Monatsdaten und Änderungen: [Termin eintragen]. Was später kommt, wird im Folgemonat abgerechnet.
Neuen Mitarbeiter melden
Vor dem ersten Arbeitstag. In einigen Branchen (Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung, Spedition, Fleischwirtschaft u. a.) ist eine Sofortmeldung bei Arbeitsbeginn Pflicht – ohne Ihre Meldung an uns kann sie nicht erfolgen.
So geht's
- Anwendungen → Personal → Mitarbeiter → Neuen Mitarbeiter anlegen.
- Persönliche Daten, Eintrittsdatum, Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Krankenkasse, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer erfassen. Am einfachsten lassen Sie den Mitarbeiter den Personalfragebogen online ausfüllen.
- Mitarbeiter freigeben. Erst die Freigabe überträgt die Daten an uns.
- Arbeitsvertrag als Beleg hochladen (Belegtyp Sonstiges) oder in der Personalakte des Mitarbeiters ablegen.
Hilfe von DATEV
Personalfragebogen online bereitstellen und übernehmen
Für jeden neuen Mitarbeiter – er füllt seine Daten selbst ein, Sie prüfen und übernehmen.
So geht's
- Mitarbeiter öffnen → Registerkarte Persönliches → Personalfragebogen bereitstellen → Bereitstellen.
- Im Fenster „Personalfragebogen konfigurieren“ die Kästchen für Sozialversicherungsnummer und Steueridentifikationsnummer aktivieren. Der Mitarbeiter erhält einen Link und füllt den Bogen am Handy oder PC aus.
- Wenn der Bogen zurück ist: Persönliches → Weitere Funktionen → Personalfragebogen einsehen → Prüfen und übernehmen. Zeilen mit „Bestehende/geänderte Daten übernehmen“ aktivieren, „Daten übernehmen“.
- Anschließend den Mitarbeiter freigeben.
Daten eines Mitarbeiters ändern (Adresse, Bank, Krankenkasse, Gehalt, Arbeitszeit)
Sobald Sie davon erfahren – spätestens zum Meldeschluss des Monats, ab dem die Änderung gilt.
So geht's
- Anwendungen → Personal → Mitarbeiter öffnen, Registerkarte mit den betreffenden Daten wählen, ändern.
- Bei Gehalt, Arbeitszeit und Tätigkeit immer das Datum „gültig ab“ angeben.
- Änderung freigeben.
Kann eine Änderung in Personal nicht erfasst werden oder ist etwas unklar (Sonderzahlung, Dienstwagen, Abfindung): E-Mail an uns mit Name, Änderung, Datum. Bitte keine Änderungen nur am Telefon – was nicht geschrieben steht, geht im Abrechnungslauf unter.
Monatsdaten erfassen (Stunden, Zuschläge, Urlaub, Krankheit)
Jeden Monat bis zum Meldeschluss – nur für Mitarbeiter mit veränderlichen Bezügen oder Fehlzeiten. Bei festem Gehalt ohne Besonderheiten ist nichts zu tun.
So geht's
- Anwendungen → Personal → Monatsdaten erfassen, Monat wählen.
- Je Mitarbeiter in den Registerkarten Stunden, Beträge, Tage oder Statistik die Werte eintragen (Arbeitsstunden, Überstunden, Zuschläge, Urlaubstage, Krankheitstage, Sonderzahlungen).
- Alle erfasst? Für das Lohnprogramm freigeben.
Kinder der Mitarbeiter erfassen (Pflegeversicherung)
Bei Eintritt jedes Mitarbeiters und bei jeder Geburt. Die Zahl der Kinder unter 25 bestimmt den Beitrag zur Pflegeversicherung; ohne Angabe zahlt der Mitarbeiter den Zuschlag für Kinderlose.
So geht's
- Anwendungen → Personal → Mitarbeiter → Kinderdaten (PUEG).
- Kind hinzufügen (Name, Geburtsdatum) oder das Kästchen „Mitarbeiter hat keine Kinder“ aktivieren.
- Nachweis (Geburtsurkunde oder Kindergeldbescheid) in der Personalakte ablegen, Daten freigeben.
Krankmeldung: eAU abrufen
Wenn sich ein gesetzlich versicherter Mitarbeiter krankmeldet. Den gelben Schein gibt es nicht mehr – der Arbeitgeber holt die Bescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse ab.
So geht's
- Anwendungen → Personal → Mitarbeiter öffnen → Registerkarte eAU.
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit eintragen und „Attest anfordern“.
- Die Antwort der Krankenkasse erscheint in der Übersicht eAU (Krankmeldungen der letzten drei Monate aller Mitarbeiter) und unter Hinweise beim Mitarbeiter. Die Krankheitstage tragen Sie zusätzlich in die Monatsdaten ein.
Privat Versicherte und Minijobber mit privater Krankenversicherung geben weiterhin eine Bescheinigung auf Papier ab.
Löhne und Gehälter überweisen
Nach der Abrechnung, zum vereinbarten Zahltag. Wir stellen die Zahlungsaufträge aus der Lohnabrechnung in DUO bereit.
So geht's
- Anwendungen → Bank → Zahlungen: Die Zahlungsaufträge aus der Lohnabrechnung (Nettolöhne, Sozialversicherung, Lohnsteuer) auswählen.
- Prüfen, „Überweisung“ wählen, an die Bank senden und mit TAN freigeben – wie jede andere Zahlung aus DUO.
Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer haben feste Fälligkeiten (Beiträge: drittletzter Bankarbeitstag des Monats). Wer zu spät zahlt, zahlt Säumniszuschläge. Geben Sie die Zahlungen daher frei, sobald sie in DUO stehen.
Mitarbeiter verlässt den Betrieb
Sobald das Austrittsdatum feststeht – nicht erst nach dem letzten Arbeitstag.
So geht's
- In Personal beim Mitarbeiter das Austrittsdatum und den Grund erfassen, freigeben. Alternativ E-Mail an uns.
- Resturlaub, offene Überstunden und Sonderzahlungen für die letzte Abrechnung in die Monatsdaten eintragen.
- Hatte der Mitarbeiter einen DUO-Zugang: sperren lassen (Kapitel Zugang). Hatte er Arbeitnehmer online: Der Zugang bleibt ihm für seine Dokumente erhalten, Sie müssen nichts tun.
Die Abmeldung bei der Krankenkasse und die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit erledigen wir mit der letzten Abrechnung.
Arbeitnehmer online: Abrechnungen digital an Mitarbeiter (optional)
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Gehaltsabrechnung nicht mehr auf Papier geben wollen. Freiwillig – ohne Arbeitnehmer online drucken oder mailen Sie die Abrechnungen aus den Auswertungen.
So funktioniert es
- Sie teilen uns mit, welche Mitarbeiter eingeladen werden sollen. Wir lösen die Einladung im Lohnprogramm aus.
- Jeder Mitarbeiter erhält von DATEV einen Einladungsbrief mit Code (90 Tage gültig) und registriert sich selbst auf apps.datev.de/ano – mit E-Mail-Adresse und Authenticator-App auf dem eigenen Smartphone.
- Ab der nächsten Abrechnung liegen die Dokumente automatisch im Portal des Mitarbeiters.
Wer hilft, wenn es hakt
- Registrierung, Anmeldung, Passwort vergessen, neues Handy: Das ist ein Konto zwischen dem Mitarbeiter und DATEV. Weder Sie noch wir haben darauf Zugriff. Der Mitarbeiter nutzt die Hilfe im Portal (Hilfe-Bot, Anleitung, Kontaktformular von DATEV für Registrierung und Anmeldung). Hilft das nicht, kann er sich über Sie neu einladen lassen – das lösen wir dann aus.
- Fragen zum Inhalt der Abrechnung: An Sie als Arbeitgeber; Sie leiten sie bei Bedarf an uns weiter.
Hilfe von DATEV
- WebsiteDATEV Arbeitnehmer online – Portal mit Registrierungsanleitung, Hilfe-Video und KontaktformularDATEV eG – diesen Link geben Sie Ihren Mitarbeitern
- HilfeFragen und Antworten für ArbeitnehmerDATEV Hilfe-Center, Dokument 1022666
Was schiefgeht – und was es kostet
- Mitarbeiter nach dem ersten Arbeitstag gemeldet. In Branchen mit Sofortmeldepflicht ein Bußgeldtatbestand bei der nächsten Zollkontrolle; überall sonst eine Rückrechnung.
- Änderungen „nur mal eben“ am Telefon. Wer gerade am Telefon ist, ist nicht die Person, die abrechnet. Schriftlich, mit Datum.
- Monatsdaten zu spät. Dann rechnen wir mit den alten Werten ab, und im Folgemonat gibt es eine Korrektur, die der Mitarbeiter nicht versteht – und Sie ihm erklären dürfen.
- Steuer-ID oder SV-Nummer geraten. Die Meldung wird abgewiesen, die Krankenkasse fragt nach, die Abrechnung stockt.
Kapitel 7
Rechnungen schreiben
Ab 2027 beziehungsweise 2028 müssen Ihre Rechnungen an Unternehmen E-Rechnungen sein. Hier stehen die drei Wege dorthin – und die Regeln, die für jede Rechnung gelten, egal womit sie geschrieben wird.
Unser Standard
Jede Ausgangsrechnung landet in Belege online (Belegtyp Rechnungsausgang) – automatisch aus Auftragswesen next oder Ihrer Rechnungssoftware, sonst per Upload. Welche Lösung zu Ihrem Betrieb passt, klären wir in einem Termin, rechtzeitig vor Ihrem Stichtag (Vorjahresumsatz über 800.000 €: 1. Januar 2027, sonst 1. Januar 2028).
Welche Lösung passt zu mir?
| Lösung | Für wen | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| DATEV Auftragswesen next | Wer bisher mit Word oder Excel schreibt und Angebote, Rechnungen, Gutschriften in einem System will. | Läuft in DUO, erzeugt XRechnung und ZUGFeRD, archiviert automatisch in Belege online. Monatliche Gebühr; keine Abschlagsrechnungen. |
| DATEV E-Rechnungsschreibung | Wer nur wenige Rechnungen im Jahr schreibt. | Auf der E-Rechnungsplattform, 5 € pro Kalenderjahr, Versand über Peppol, TRAFFIQX oder E-Mail. |
| Ihre vorhandene Software | Wer bereits ein Rechnungs- oder Warenwirtschaftsprogramm hat. | Beim Hersteller klären: E-Rechnung nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD, nicht die Profile MINIMUM/BASIC WL), Versand über Peppol, Übergabe an DATEV Unternehmen online. |
Weiterführend
- WebsiteE-Rechnungen im Unternehmen erstellen und versendenDATEV eG – Überblick aller Wege mit Video
- WebsiteDATEV E-RechnungsschreibungDATEV eG – Leistungsbeschreibung
Auftragswesen next einrichten
Einmalig, nachdem wir Auftragswesen next für Sie bestellt haben. Sie brauchen Ihren DUO-Zugang und einen Bestand in Belege online.
So geht's
- Anwendungen → Auftragswesen next → Einstellungen → E-Rechnung: „E-Rechnungen verwenden“ aktivieren und den Schritten folgen. Ohne diesen Schritt entstehen nur PDF-Rechnungen.
- Stammdaten → Unternehmen: Ihre Firmendaten prüfen, eigene Bankverbindung erfassen und als Standard markieren – sie erscheint auf jeder Rechnung.
- Stammdaten → Geschäftspartner: Kunden anlegen. Pflichtfelder sind gelb: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse (für den Versand). Die Leitweg-ID brauchen nur Behörden als Kunden; bei Unternehmen leer lassen. Zahlungsart und Zahlungsbedingung je Kunde festlegen.
- Stammdaten → Artikel: Wer Waren verkauft, legt Artikel mit Nummer, Bezeichnung, Steuersatz und Preis an. Dienstleister erfassen die Leistung direkt in der Rechnung.
Rechnung in Auftragswesen next schreiben und versenden
Bei jeder Rechnung. Angebote und Gutschriften funktionieren genauso.
So geht's
- Auftragswesen next → Belege → Neuer Beleg → Rechnung.
- Kunde wählen, Positionen erfassen (Artikel oder Freitext), Leistungsdatum oder -zeitraum eintragen, Textbausteine ergänzen.
- Speichern, prüfen, Fertigstellen. Damit wird die Rechnung festgeschrieben und bekommt die nächste Rechnungsnummer; sie ist danach nicht mehr änderbar.
- Versenden: als E-Rechnung über die DATEV E-Rechnungsplattform, per E-Mail an den Kunden oder als PDF drucken. Die Verarbeitung dauert einige Minuten.
Die fertige Rechnung wird automatisch nach Belege online übertragen. Sie müssen nichts hochladen.
Hilfe von DATEV
- VideoDATEV Auftragswesen next – E-Rechnung erstellenDATEV Hilfe-Video
- HilfeE-Mail-Anschreiben für eine E-RechnungDATEV Hilfe-Center, Dokument 1039236
Rechnung stornieren oder korrigieren
Wenn eine fertiggestellte Rechnung falsch ist.
So geht's
- Fertiggestellte Rechnungen werden nie geändert – nur storniert. In Auftragswesen next: Rechnung öffnen → Stornieren. Es entsteht ein Stornobeleg mit eigener Nummer.
- Anschließend die Rechnung neu und richtig schreiben. Beide Belege (Storno und neue Rechnung) gehen an den Kunden.
Das gilt in jeder Software: Eine nachträglich „überschriebene“ Rechnung ist ein Verstoß gegen die GoBD – und bei einer Prüfung ein Grund, Ihre gesamte Rechnungsnummernfolge anzuzweifeln.
Hilfe von DATEV
Pflichtangaben jeder Rechnung
Vor der ersten Rechnung in einer neuen Software – und immer, wenn ein Kunde eine Rechnung beanstandet.
- Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und vom Kunden
- Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Monat genügt) – wird am häufigsten vergessen
- Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, und vereinbarte Minderungen (Skonto, Rabatt)
- Steuersatz und Steuerbetrag – oder der Hinweis auf die Steuerbefreiung beziehungsweise „Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“
- Bei Bauleistungen an Unternehmer und anderen Fällen des § 13b UStG: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
Rechnungen bis 250 € brutto (Kleinbetragsrechnungen) kommen mit weniger aus: Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Leistung, Bruttobetrag, Steuersatz. Sie müssen auch keine E-Rechnungen sein.
Was schiefgeht – und was es kostet
- Rechnungsnummern mit Lücken oder doppelt. Typisch bei Word-Rechnungen. Der Prüfer schließt aus einer Lücke auf eine nicht gebuchte Rechnung.
- Leistungsdatum fehlt. Dann ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß, und Ihr Kunde bekommt keinen Vorsteuerabzug – er wird sie zurückschicken.
- Rechnung nachträglich in Word geändert und neu gedruckt. Zwei Versionen derselben Nummer. Siehe Stornieren.
- PDF an Unternehmenskunden ab Ihrem Stichtag. Keine gültige Rechnung mehr; der Kunde darf sie zurückweisen.
Kapitel 8
Hilfe und Zuständigkeiten
Drei Beteiligte, drei Zuständigkeiten: DATEV für die Software, Ihre Bank für den Bankzugang, wir für Ihre Buchführung, Ihren Lohn und Ihre Zugänge. Wer die richtige Stelle anspricht, hat die Antwort schneller.
Wer hilft wobei
| Ihr Anliegen | Zuständig | Wo |
|---|---|---|
| Bedienung von DUO: hochladen, suchen, bezahlen, Kasse, Personal | Sie selbst | Dieses Handbuch (Suchfeld), DATEV Klick-Touren und Hilfe-Dokumente |
| SmartLogin-App: Registrierung, Fehlermeldung, neues Smartphone | DATEV | Hilfe-Dokument 1080654, Video; Registrierungscode auslesen: wir |
| DUO läuft nicht, Fehlermeldung, Störung | DATEV | datev-status.de, dann DATEV-Service für Unternehmen online (Service-Assistent, Programmservice) |
| Online-Banking-Zugang, TAN kommt nicht, Konto gesperrt | Ihre Bank | Hotline Ihrer Bank; danach in DUO erneut initialisieren |
| E-Rechnungsplattform, E-Rechnungspostfach | DATEV | Leitfaden Station 5, DATEV Service-Assistent E-Rechnung; Verbindung zu DUO: wir |
| Arbeitnehmer online: Registrierung und Anmeldung Ihrer Mitarbeiter | DATEV | Hilfe und Kontaktformular auf apps.datev.de/ano; neue Einladung: über Sie an uns |
| Neue Zugänge, Rechte ändern, Zugang sperren | Kanzlei | E-Mail an uns |
| Buchführung: fehlende Belege, Rückfragen zu Buchungen, BWA, Umsatzsteuer | Kanzlei | Ihr Ansprechpartner in der Buchhaltung |
| Lohn: Abrechnung, Meldungen, Bescheinigungen | Kanzlei | Unsere Lohnabteilung |
| Steuerliche Fragen, Verträge, Investitionen, Bankgespräche | Kanzlei | Termin mit Ihrem Berater |
Fragen zur Buchführung, zum Lohn und zu Ihren Zugängen beantworten wir. Für die Bedienung von DATEV Unternehmen online nutzen Sie bitte zuerst dieses Handbuch und die verlinkten DATEV-Hilfen; Einweisungen und Bedienungssupport darüber hinaus bieten wir als gesonderte Leistung nach Zeitaufwand an.
Ihre Kennzahlen
Zum Ausfüllen und Ausdrucken – die Felder werden nicht gespeichert.
So erreichen Sie uns
Lenk & Lenk Steuerberater PartG mbB
- Buchhaltung
- Ihr gewohnter Ansprechpartner in der Kanzlei
- Lohn
- Unsere Lohnabteilung
- Telefon
- [Telefonnummer eintragen]
- [E-Mail-Adresse eintragen]
- Internet
- www.lenk-lenk.de
Am schnellsten geht es per E-Mail mit Betreff „DUO“ und dem Namen Ihres Betriebs. Schreiben Sie, was Sie tun wollten, was passiert ist und – wenn möglich – einen Screenshot. Dann können wir antworten, ohne zurückzufragen.